AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unterhaltsreinigung – Sonderreinigung

1. Geltungsbereich:
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Allessauber Kim Gebäudereinigung Gmbh (kurz Allessauber) und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mit Zugang des vom Kunden unterfertigen Angebotes kommt der Vertrag zu Stande.

3. Entgelt:
Die angebotenen Preise sind grundsätzlich Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Rechnung innerhalb von zehn Tagen das Entgelt zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 10% p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen. Der Unternehmer hat ein Recht auf Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder durch uns anerkannt worden sind. Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Allessauber ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistung zu beauftragen. Am Arbeitsort muss – je nach Bedarf – eine Entnahmemöglichkeit für Wasser und Strom zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten des Wasser – und Stromverbrauches der für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Maschinen und Geräte gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Handwaschseifen, Handtüchern und Toilettenpapier.

4. Gewährleistung: Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl, ob die Verbesserung oder ein Austausch erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich ist oder für uns, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Dienstleistung zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrags verlangen. Unternehmer müssen von uns erbrachte Dienstleistungen und gelieferte Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und uns diese innerhalb einer Frist von einer Woche ab Beendigung der Dienstleistung bzw. ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellungsgarantien bleiben hiervon unberührt.

5. Haftung:
Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, insbesondere bei Verlust von übergebenen Schlüssel, die Teil einer Schließanlage sind und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Die dem Personal des Auftragnehmers übergebenen Schlüssel können bei Verlust nur im Wert des Einzelschlüssels – bis maximal 5.000 Euro – ersetzt werden. Es werden keine Kosten für ein Ersatz einer Zentralschließanlage bzw. sonstiger Kosten übernommen. Wird der Vertrag auf Kunden Seite von einer Hausverwaltung abgeschlossen, haftet diese neben dem Kunden als Bürge und Zahler, falls die detaillierte Bekanntgabe des vertretenen Kunden unterbleibt.

6. Verschwiegenheit:
Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung allfälliger ihr zur Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, soweit er durch die Reinigungstätigkeit die Möglichkeit zur Einsicht in vertrauliche Daten und Dokumente des Auftraggebers erhält, gegenüber jedermann, auch über das Ende des Auftrag Verhältnisses hinaus, zur Verschwiegenheit verpflichtet.

7. Besondere Bestimmungen
a. Grünflächenflege:
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann sowohl vom Kunden, als auch von uns schriftlich bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres gekündigt werden. Uns treffen weder eine Prüf-, noch eine Warnpflicht, falls vom Kunden Erde und/oder Saatgut beigestellt werden. Ferner trifft uns keine Haftung für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass sich der von uns zu bearbeitende Untergrund noch nicht vollständig gesetzt hat. Der Kunde ist bei sonstigem Ausschluss unserer Haftung verpflichtet, Pflanzen, die sich auf von uns zu bearbeitenden Flächen befinden und nicht entfernt werden sollen, zu kennzeichnen bzw. uns auf solche hinzuweisen.

b. Hausbetreuung / Hausreinigung:
Soweit nicht anders vereinbart, werden die vertraglichen Leistungen an Werktagen zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr erbracht, der Wochenend-, Feier- und Nachzuschlag beläuft sich auf 100 %. Fällt der für die Reinigung vorgesehene Tag auf einen Feiertag, wird die Reinigung in der jeweiligen Woche an einem anderen Werktag durchgeführt. Das vereinbarte Entgelt bezieht sich nur auf übliche, jedoch nicht auf sonstige Verschmutzungen. Unter sonstigen Verschmutzungen sind insbesondere ekelerregende Substanzen, Verunreinigungen nach Durchführung von Bauarbeiten und Verschmutzungen, die mit Speziallösungsmitteln behandelt werden müssen, zu verstehen. Das vereinbarte Entgelt wird entsprechend den Feststellungen (Prozentsatz der Erhöhung und Wirksamkeit) der Unabhängigen Schiedskommission beim BMWA für Leistungen der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger wertgesichert.

c. Unterhaltsreinigung:
Die Unterhaltsreinigung betrifft Räumlichkeiten, die nicht allgemein zugänglich sind. In einem diesbezüglichen Angebot wird von uns darauf hingewiesen, dass es sich um Unterhaltsreinigungsleistungen handelt. Reinigungsausfälle durch kalendarische Feiertage sind in der Pauschale miteinberechnet und werden daher bei der Monatsrechnung nicht in Abzug gebracht. Urlaubs- und Betriebssperren, die über einen längeren Zeitraum als zwei zusammenhängende Arbeitstage hinausgehen, werden bei rechtzeitiger Bekanntgabe vom Monatspauschalpreis in Abzug gebracht. Weiteres stellt der Kunde einen geeigneten, geräumigen, verschließbaren Raum zum Umkleiden des Personals und zur Unterbringung der Materialien, Geräte und Maschinen zur Verfügung.

d. Allgemeines zu Haus- bzw. Unterhaltsreinigung:
Der Vertrag der Unterhaltsreinigung kommt nach einem Probemonat zustande und wird auf die Dauer eines Quartals abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Quartal oder der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monate vor Ablauf des Vertragsquartals schriftlich gekündigt werden.

e. IT-Pflegeservice:
Der Vertrag der IT-Pflegeservice ist die Reinigung, Pflege und die äußere Inspektion der im Auftrag angeführten elektronischen Geräte entsprechend den Beschreibung des Angebotes. Der Auftragnehmer erbringt diese Serviceleistungen fachgerecht nach den geltenden Spezifikationen des Angebotes und des Auftrages. Die Serviceleistung wird während der normalen Geschäftszeit (Montag bis Freitag, 8.00 – 17.00 Uhr) ausgeführt. Wird die Durchführung der Arbeit außerhalb der normalen Geschäftszeit gewünscht, so wird hierfür ein Aufschlag (25% 17.00 – 20.00; 33% 20.00 – 22.00; 50% 22.00 bis 8.00; 100% Sonntag und Feiertag) in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zuverlässiges, dem Datenschutz verpflichtetes Personal einzusetzen und dessen Arbeit sorgfältig zu überwachen. Die notwendigen Materialien stellt der Auftragnehmer bei. Als Pflegemittel werden nur umweltfreundliche Produkte verwendet, für die ein DIN-Sicherheitsdatenblatt vorliegt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte dergestalt zu übertragen, dass anstelle des Auftragnehmers der Dritte tritt. Pflichten des Auftraggebers: Bevor der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Anlage oder ein Gerät zur Wartung übergibt, hat er diese(s) abzustellen und so von Strom und Datennetz zu trennen, dass keine Schäden entstehen können. Des weiteren liegt auch in jedem Fall die ordungsgemäße Sicherung der Datenbestände in der Verantwortung des Auftraggebers. Allfällige Haftungsansprüche des Auftraggebers aufgrund fehlender oder unvollständiger Datensicherung sind in jedem Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Der Pflegvertrag (regelmäßiger Folgeauftrag) wird auf die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr oder der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden. Gewährleistung und Haftung: Die Gewährleistung des Auftragnehmers für die fehlerhafte Ausführung der im Rahmen des Vertrages zu erbringenden Leistung bezieht sich auf die unentgeltliche Beseitigung der Mängel durch eine erneute Reinigung. Die Anwendung von Reinigungszubehör erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet weder für entgangenen Gewinn, erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse, Schäden aus den Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten. Wird die Beseitigung der Mängel oder Schäden vom Auftragnehmer verweigert, unzumutbar verzögert oder ist diese endgültig fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

f. Poolreinigung
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer Allessauber während der Poolreinigung, Überdachungsreinigung kostenlos Strom und Wasser zu Verfügung. Der Auftraggeber erkärt sich explizit einverstanden, dass der Auftragnehmer Allessauber keine Haftung für Schäden (z. B. Risse) bei der Reinigung (mit Chemie, Bürste, Hochdruckreiniger) von Folien-Pools oder bei der Reinigung bzw. Wartung der Pool-Technik (z. B. Filterwechsel) insbesondere Geräte im Technikraum übernimmt.

8. Übernahmeverbot:
Der Kunde bzw. der Auftraggeber verpflichtet sich, unser Personal weder während dessen Tätigkeit in unserem Unternehmen noch bis 6 Monate nach dessen Ausscheiden aus unserem Unternehmen abzuwerben oder zu beschäftigen. Darunter fällt auch ein Abwerben unseres Personals für den eigenen Betrieb (Umstieg auf Eigenreinigung) oder für einen Mitbewerber (Wechsel des Reinigungsunternehmens).Für den Fall des Zuwiderhandelns ist der Kunde verpflichtet, uns eine Konventionalstrafe in Höhe von € 5.000,- pro abgeworbene Person zu bezahlen, die nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden und sonstiger Ansprüche bleibt unberührt.

9. Schlussbestimmungen:
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus Rechtsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten wird zwischen uns und Unternehmern das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht als ausschließlich zuständig vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.