AGB Schädlingsbekämpfung

AGB Schädlingsbekämpfung | Kammerjäger

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) der Allessauber Kim Gebäudereinigung Gmbh (kurz AS), in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, gelten für sämtliche vertragliche Vereinbarungen, die zwischen der AS und privaten oder gewerblichen Kunden abgeschlossen werden. Mit dem Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie mündliche Abreden, die vom Inhalt dieser AGB abweichen, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch die AS wirksam. AS widerspricht ausdrücklich etwaigen allgemeinen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden. Vom Kunden vorgelegte, von diesen AGB abweichende AGB Bedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Diese AGB und die unter Einbezug dieser AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Korneuburg. Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist der Geschäftssitz der AS.

3. Datenschutz

Es wird ausdrücklich daraufhin hingewiesen, dass für die Erfüllung des Vertrags Namen, Adressen, Telefon- und Faxnummern, E-Mail-Adressen sowie die Zahlungsmodalitäten des Kunden von AS zwecks automationsunterstützter Betreuung (Rechnungswesen, Kundenkartei) auf Datenträger gespeichert werden. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer in Fällen, wo dies zu Erfüllung der Beauftragung notwendig ist (etwa an Subdienstleister). Darüber hinaus erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass dessen Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes übermittelt werden dürfen.

4. Vertragsabschluss

Die Angebote der AS sind freibleibend und beinhalten keine Pflicht zur Vertragsannahme. Der Kauf bzw. die Beauftragung kommt erst mit übereinstimmenden Willenserklärungen zustande. Die von der AS zu erbringende Leistung besteht je nach Vereinbarung in der Installation und der Servicierung eines Schädlingsvorsorge bzw. Schädlingsbekämpfungssystems oder in jeglicher sonstigen Dienstleistung oder Produktlieferung zur Schädlingsbekämpfung. Der Kunde erhält von AS eine Ausfertigung des unterzeichneten Vertragsdokuments oder einer vergleichbaren Bestätigung, gegebenenfalls mit der Bestätigung der Zustimmung (und Kenntnisnahme des Verlusts des Rücktrittsrechts) vom Kunden, dass vor Ablauf der 14-tätigen Rücktrittsfrist mit der Leistungserbringung begonnen werden soll. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt.

5. Leistungsausführung

5.1. Leistungsfristen und Termine

Soweit nicht Gegenteiliges vereinbart worden ist und der Kunde alle Vorrausetzungen geschaffen hat, beginnt die AS unverzüglich nach Vertragsabschluss mit der Leistungsausführung. Ausführungsfristen und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich zwischen dem Kunden und der AS vereinbart worden sind. Ausgenommen von diesen Fristen sind Umstände, die auf höhere Gewalt, Streik oder nicht vorhersehbare und nicht verschuldete Verzögerungen der Zulieferer von AS oder sonstigen vergleichbaren Ergebnissen, die nicht im Einflussbereich der AS liegen, beruhen. Vom Kunden verursachte zurechenbare Umstände verlängern die Ausführungsfrist und heben bereits schriftlich fixierte Fertigstellungstermine auf. In diesem Zusammenhang anfallende Kosten der Lagerung von Materialien und Geräten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Änderungen, Erweiterungen, Abänderungen oder Ergänzungen der Leistungsausführung – mit Ausnahme von zumut¬baren, sachlich gerechtfertigten geringfügigen Änderungen gegenüber gewerblichen Kunden – bedürfen stets der schriftlichen Übereinkunft zwischen der AS und dem Kunden und kann hierdurch die Leistungsausführung um einen angemessenen Zeitraum verlängert werden. Der Kunde hat, sofern dies auf ausdrücklichen Wunsch von ihm geschieht, mögliche Mehrkosten in einem angemessenen Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand zu tragen. Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können von AS gesondert in Rechnung gestellt werden.

5.2. Mitwirkungspflichten des Kunden

Die Leistungspflicht der AS beginnt erst nachdem der Kunde alle notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Vorrausetzungen zur Leistungsausführung geschaffen hat. Der Kunde hat spätestens vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen sowie sonstige Hindernisse baulicher Art, insbesondere mögliche Störungs- und Gefahrenquellen, unaufgefordert der AS zur Verfügung zu stellen und hat hierfür auftragsbezogene Details bei der AS selbständig zu erfragen. Allfällige erforderliche Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen an und durch Behörden hat der Kunde selbstständig und auf seine Kosten zu veranlassen. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebs erforderliche Energie und Wassermenge hat der Kunde auf seine Kosten bereitzustellen. Kommt der Kunde den dargelegten Mitwirkungspflichten nicht nach und ist infolge falscher oder nicht vollständiger oder ausgebliebener Kundenangaben eine auftragsgemäße Leistungsausführung durch der AS nicht möglich, so hat die AS jedenfalls nicht mangelhaft geleistet.

5.3. Beschränkung des Leistungsumfanges

Im Rahmen von Montagearbeiten können Schäden an bereits vorhandenen Mauern, Hauswand, Stahlkonstrukt als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler sowie Schäden bei Bohrarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von der AS nur zu verantworten, wenn die AS diese schuldhaft verursacht hat. Die AS ist lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn diese aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Ebenso gelten als vorweg durch die Änderung der Gesetzeslage sachlich gerechtfertigte Änderungen der Leistungsausführung als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird. Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.

6. Informationspflichten

Der Kunde hat der AS sämtliche für die Leistungserbringung notwendige Informationen und Tatsachen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Geänderte Umstände, insbesondere Änderungen der Daten des Kunden (Namen, Anschrift, E-Mail) sind der AS unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt der Kunde eine solche Meldung, so sind Mehrkosten, die aufgrund der unterlassenen Meldung entstanden sind, vom Kunden zu bezahlen. Erklärungen gelten als zugegangen, wenn diese an die zuletzt bekannte Adresse gesandt wurde.

7. Leistungsausführung und Zahlung

7.1.

Die von der AS angegebenen Preise verstehen sich bei Kunden, die als Verbraucher anzusehen sind, als Bruttopreise inkl. USt.

7.2.

Die von der AS angegebenen Preise verstehen sich bei Kunden, die nicht als Verbraucher anzusehen sind, nicht als Pauschalpreise, sondern sind Nettopreise exkl. USt. oder MwSt.

7.3.

Soweit ein Skonto nicht ausdrücklich vereinbart wurde ist der Kunde zum Skontoabzug nicht berechtigt. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit der Forderung Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (bei Geschäften zwischen Unternehmen jedoch ausdrücklich 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank) verrechnet. Weiters wird im Falle des Zahlungsverzuges bei Geschäften zwischen Unternehmen eine Entschädigung für Betreibungskosten von pauschal € 100,00 berechnet. Darüberhinausgehende (gesetzliche) Ansprüche bleiben unberührt. Eine Aufrechnung eigener Forderungen gegen die Forderungen von der AS ist unzulässig, soweit die Forderung nicht unstrittig oder nicht rechtskräftig festgestellt ist oder nicht im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden steht. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungsbeträge innerhalb von vereinbarter Zeit ohne Abzug zu bezahlen. Bei Neukunden und Kleinbeträgen behalten wir uns vereinzelt das Recht vor, in Bar zu kassieren. Sämtliche Rechnungen, Mahnungen und sonstiger Schriftverkehr mit dem Kunden erfolgt per E-Mail sofern entsprechende Kontaktdaten vorhanden sind. Ansonsten bleibt der Postverkehr als übrige Variante.

8. Widerrufsbelehrung

Kunden, die als Verbraucher anzusehen sind, können von einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Kunde muss der Allessauber Kim Gmbh, Hauptstraße 8, 2231 Strasshof an der Nordbahn, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. eingeschriebener Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

8.1 Folgen des Widerrufs

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

9. Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht gilt insbesondere nicht bei Verträgen über

  • Dienstleistungen, wenn die AS noch vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde
  • Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
  • Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
  • dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Kunde die AS ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat.