AGB Fassadenreinigung

Fassadenreinigung | Algenentfernung

1. Präambel
Verträge werden zwischen Allessauber Kim Fassadenreinigung GmbH (im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet) und dem Kunden (im folgenden als Auftraggeber bezeichnet) geschlossen. Verträge kommen durch ein Angebot des Auftragnehmers sowie einer dazu korrespondierenden schriftlichen oder mündlichen Annahmeerklärung des Auftraggebers. Allenfalls bestehende AGSs des Auftraggebers werden nicht anerkannt und können nicht Grundlage des Vertrages werden.

2. Preise
Es gelten die im Angebot angeführten Preise. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.

3. Leistungsausführung
Die beauftragten Leistungen werden vom Auftragnehmer nach dem Stand der Technik verrichtet. Die Leistungsausführung erfolgt auf Basis von Ergebnissen einer Musterfläche, die im Zuge der Angebotslegung des Auftragnehmers erstellt worden ist. Der Leistungsinhalt ist die Algenentfernung mit abschließender Desinfektionsbeschichtung und nicht die Herstellung einer optisch einheitlichen Oberfläche. Das zur Leistungsaufführung notwendige Nutzwasser sowie ein kostenfreier Stromanschluss (230 Volt/Steckdose Standard) ist von Auftraggeberseite kostenfrei bereitzustellen).

4. Unterbleiben der Ausführung
Unterbleibt die Ausführung oder Teile davon aus Gründen, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, wird vom Auftragnehmer eine Pauschalsumme von 30% der gesamten Auftragssumme als Entschädigung verrechnet. Verweigert der Auftraggeber die Leistungsausübung oder setzt die Durchführung zu kurzfristig an, hat der Auftragnehmer Anspruch auf volle Entgelt Zahlung. Bei Verzögerung des Auftrages, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, steht des dem Auftragnehmer frei, etwaige Stehzeiten in Rechnung zu stellen.

5. Haftung
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen soweit Deckung durch seine bestehende Haftpflichtversicherung besteht. Wird die Deckung abgelehnt oder übersteigt sie den von der Versicherung gedeckten Betrag, so ist der Auftragnehmer auf Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Somit haftet er nicht bei leichter Fahrlässigkeit oder Mangelfolgeschäden (Sach-, Personen- oder immaterielle Schäden). Ersatzansprüche seitens Auftragsgebers erlöschen, wenn sie von diesem nicht binnen 3 Tagen (Datum des Postaufgabescheins) der Auftragnehmer mittels eingeschriebenen Briefs schriftlich angezeigt werden und im Falle der Ablehnung durch dieselbe oder deren Versicherungsgesellschaft nicht binnen 3 Monaten nach der Ablehnung gerichtlich geltend gemacht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet den zu reinigenden Bereich frei zu halten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die im Zuge der Auftragsdurchführung entstehen können (insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Wasserschäden, die auf Undichtigkeit von Fenstern, Türen, Dach, Fassade oder Mauerwerk zurückzuführen sind). Für Farbunterschiede der Oberfläche kann keine Haftung übernommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Fenster oder andere Glasflächen im Zuge der Beschichtungsarbeiten verschmutz werden können. Die Fensterreinigung sollte ehest möglich nach der Beschichtung durchgeführt werden und ist kein Bestandteil der beauftragten Leistungen.

6. Gewährleistung
Nach Beendigung der durchzuführen Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet eine schriftliche Besätigung zu unterfertigen. Wird diese trotz nachweislicher Aufforderung verweigert gelten die Arbeiten als mängelfrei abgenommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

7. Garantie
Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber für die Dauer von 2 Jahren ab Rechnungsdatum eine algenfreie Fassade sofern der Auftrag mit den Spezialprodukten von Hermes eine komplette Reinigung durchgeführt wurde. Ausgenommen von der Garantie ist Algen- und Pilzwachstum, dass auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist: -) falsches Lüftungsverhalten -) Spritzwasser von direkt an der Fassade angrenzenden Gegenständen (z.B. Mülltonnen, Blumentöpfen, etc.) -) bauliche Mängel (z.B. zu kurze Fensterbänke und/oder Tropfkanten, etc.)

8. Höhere Gewalt der andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart. Für Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber als Konsumenten gilt § 14 KSchG. Es wird ausdrücklich die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.

Stand: Juli 2020

Allessauber Kim Gebäudereinigung Gmbh | Professionelle Fassadenreinigung & Algenentfernung