Professioneller Winterdienst & zuverlässige Schneeräumung in Ihrer Nähe
Schneeräumung und Winterdienst in Ihrer Umgebung für Firmen & Private
Im Winter können Schnee, Eis oder Glatteis ein riesen Ärgernis für viele Hausbesitzer, Firmen, Betriebe sein. Lassen Sie Ihr Grundstück, Firmengelände, Parkplätze, Gehweg, Garageneinfahrt oder den Eingang Ihres Geschäftsprofessionell von Schnee und Glatteis befreien. Mit uns vermeiden Sie unangenehme Unfälle vor dem Haus.
Ihr Schneeräumer in der Nähe
Als Hauseigentümer eines Grundstücks im Ortsgebiet, das an Verkehrsflächen angrenzt, müssen die Eigentümer nach Schneefällen den Gehsteig räumen. Wenn trotz sorgfältiger Entfernung des Schnees oder bei gefrierendem Regen Glättegefahr besteht, müssen die Hauseigentümer auch streuen. Ist kein Gehsteig vorhanden, gilt das für einen 1 Meter breiten Streifen entlang des Straßenrandes.
Der Gehweg muss zwischen 6 Uhr und 22 Uhr begehbar sein.
Professioneller Winterdienst im Bezirk Mistelbach/Korneuburg
- Bockfließ
- Eibesbrunn
- Großebersdorf
- Großengersdorf
- Hagenbrunn
- Kapellerfeld
- Kronberg
- Münichsthal
- Obersdorf
- Pillichsdorf
- Riedenthal
- Schleinbach
- Seyring
- Ulrichskirchen
- Wolkersdorf
Zuverlässiger Winterdienst im Gänserndorf
- Aderklaa
- Angern an der March
- Auersthal
- Deutsch-Wagram
- Dörfles
- Gänserndorf
- Markgrafneusiedl
- Matzen
- Obersiebenbrunn
- Prottes
- Raggendorf
- Schönkirchen-Reyersdorf
- Straßhof an der Nordbahn
- Stripfing
- Tallesbrunn
- Weikendorf
- Zwerndorf
Kosten: Paket Schneeräumung Basis
- Wir bieten Ihnen einen Winterdienst vom 1. November bis 31. März mit verlässlicher Betreuung an.
- Die Räumung und Streuung des Gehsteiges ihrer Liegenschaft erfolgt innerhalb von 4 – 6 Stunden nach Belagsbildung bzw. alle 7 Stunden bei anhaltendem Schneefall.
- Allessauber Kim Winterdienst übernimmt die Haftung § 93, Abs. 1 gegenüber Dritten für die Auftragsdauer der Schneeräumung und Salzstreuung auf allen beauftragten Flächen. Damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
- Die Kosten für die Splittkehrung im Frühjahr sind inkludiert.
- Kosten: ab € 550,00 exkl. MwSt. bzw. ab € 660,00 inkl. MwSt.
Kosten Paket Schneeräumung plus
- Wir bieten Ihnen einen Winterdienst vom 1. November bis 31. März mit verlässlicher Betreuung an.
- Die Räumung und Streuung des Gehsteiges ihrer Liegenschaft erfolgt binnen 2 – 3 Stunden nach Belagsbildung bzw. alle 7 Stunden bei anhaltendem Schneefall.
- Sie können eine Terminräumung individuell mit uns vereinbaren.
- Eine Zwischenkehrung (1-2 x) ist im Paket inkludiert.
- Eine 24-Stunden Betreuung und auch das Wochenende sind inkludiert.
- Allessauber Winterdienst übernimmt die Haftung § 93, Abs. 1 gegenüber Dritten für die Auftragsdauer der Schneeräumung und Salzstreuung auf allen beauftragten Flächen. Damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
- Die Kosten für die Splittkehrung im Frühjahr ist ebenfalls inkludiert.
- Kosten: ab € 770,00 exkl. MwSt. bzw. ab € 924,00 inkl. MwSt.
Zusatzpakete:
Dachlawinenkontrolle
- Bei andauernden Schneefällen oder bei hoher Wahrscheinlichkeit von Dachlawinen kontrollieren wir, ob eine Dachlawinengefahr besteht
- Der Auftraggeber wird über die Dachlawinengefahr gegebenenfalls informiert.
- Die Warnstangen werden auf den beauftragten Flächen aufgestellt.
Tauwetterkontrolle
- Bei wechselnder Witterung von warm auf kalt ist die Eisbildung auf Gehsteigen schnell gegeben. Wir führen Kontrollfahrten durch.
- Salz- und Splittstreuung wird auf allen beauftragten Flächen durchgeführt.
Kosten: +20% vom Paket Schneeräumung Basis oder Schneeräumung plus
Kosten Winterdienst bzw. Preise
Preise
- Die Preise für die Schneeräumung werden durch mehrere Faktoren (Größe, Lage, Gefälle, Bus-Haltestelle, Schattenseite) beeinflusst und daher individuell kalkuliert.
- Der Vorteil der individuellen Kalkulation ist, dass wir auf die Kundenwünsche eingehen und die Preise flexibel gestalten können.
Wissenswerte: Haftung & Schneeräumpflicht
Winterdiensttipps für Interessierte:
- Zuerst Schnee räumen und dann streuen
- Verwenden Sie nicht zu viel Streumittel/Auftaumittel/Salz! „So viel wie nötig, so wenig wie möglich!“
- Der Gehsteig wird mit einer Breite von über 1,5 Meter nur zu 2/3 geräumt.
- Volle Räumung von Schnee besteht bei Gehsteigen von weniger als 1,5 Meter Breite.
- Volle Räumung gilt bei Kreuzungsbereichen, Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln, Bereich von Schutzwegen/Zebrastreifen & Behindertenparkplätzen
- Wenn kein Gehsteig vorhanden ist, ist eine Räumung von 1 Meter entlang des Grundstück notwendig.
- Bei Dachlawinengefahr ist das Dach zu räumen.